Sozialdatenschutz und Mitteilungspflichten nach dem neuen Ausländergesetz.
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SEBI: 91/2568-4
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S
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Zusammenfassung
Der am 1. Januar 1991 in Kraft getretene § 76 des "Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet" hat bei Jugend- und Sozialämtern, freien Trägern und einigen Parteien erhebliche Unsicherheit hervorgebracht. Dieser § 76 wird zum Teil für verbesserungswürdig gehalten, zum Teil wird geraten, ihn nicht anzuwenden bzw. zu umgehen. Das Anliegen dieses Diskussionspapiers ist es, für mehr Klarheit bei der Anwendung dieses Paragraphen zu sorgen und den Handlungsspielraum der öffentlichen Akteure aufzuzeigen. Die Ausführungen sind nach zwei Themenkomplexen geordnet: erstens wird untersucht, wie weit die Mitteilungspflichten nach dem Ausländergesetz gehen und zweitens welche Grenzen sich aus dem Sozialgesetzbuch für die Mitteilungspflichten ergeben. Abschließend werden die Folgen einer unzulässigen Offenbarung an die Ausländerbehörde behandelt. gb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Ausländergesetz, Sozialdaten, Datenschutz, Mitteilungspflicht, Ausländer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Kehl: (1991), 21 S.
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Ausländergesetz, Sozialdaten, Datenschutz, Mitteilungspflicht, Ausländer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Diskussionspapiere; 2/91