Die umweltpolitischen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der EEA.

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SEBI: 91/432

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Mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) am 1.Juli 1987 wurden mehrere Vorschriften in den EWGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) eingefügt, welche die umweltpolitischen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffen. Die umweltpolitischen Kompetenzen der Gemeinschaft wurden damit auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Anhand der neuen Vorschriften beantwortet der Autor die Frage nach den Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinschaft im Bereich der Umweltpolitik und das Problem, inwieweit die umweltpolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten durch diese Aufgaben- und Kompetenzzuweisung der Mit-Gemeinschaft berührt werden. Der Autor bezeichnet die neuen Umweltbestimmungen des EWGV als flexibles und wirksames Instrument zur Durchsetzung der Hauptziele der EG: eines umfassenden Umweltschutzes und der Verwirklichung des Binnenmarktes. alf/difu

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Umweltpolitik, Umweltschutzrecht, Kompetenz, Europarecht, Rechtsangleichung, Binnenmarkt, Rechtsprechung, Europäische Integration, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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München: Florentz (1990), IX, 184 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1989)

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Umweltpolitik, Umweltschutzrecht, Kompetenz, Europarecht, Rechtsangleichung, Binnenmarkt, Rechtsprechung, Europäische Integration, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Europarecht - Völkerrecht. Studien und Materialien; 34