Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ausdehnung des Projektperimeters aus ökologischer Sicht.
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1990
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Zusammenfassung
Gemäß Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG Art. 18, 1ter) besteht für unvermeidliche Eingriffe in die Landschaft die Pflicht zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Deren räumliche Lage und angestrebte ökologische Funktionsfähigkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Beachtung dieser Grundsätze muss im Rahmen der Erarbeitung des Bauprojektes bzw. des UV-Berichtes zu einem erweiterten Verständnis des bisher in erster Linie aufgrund technischer Anforderungen bestimmten Projektperimeters führen. Anhand zweier Straßenprojekte aus der NW-Schweiz werden die Probleme der praktischen Umsetzung von geeigneten Ausgleichs-, Ersatz- und Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der UVP dargestellt. (-z-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 108(1990), Nr.47, S.1350-1354, Abb.;Tab.;Lit.