Die Erneuerung von Städten und Dörfern im gesamtdeutschen Einigungsprozeß.
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1990
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IRB: Z 877
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Abstract
Natürlich wird auch in den künftigen Ländern der heutigen DDR der Städtebau zuallererst eine Aufgabe der Gemeinden sein. Die kommunale Zuständigkeit für die Sanierung ist Teil der Planungshoheit der Gemeinden, die im Zusammenwirken mit den Bürgern der Motor eines erfolgreichen Erneuerungsprozesses sein soll. Die Form der Treuhänderschaft des Sanierungsträgers für die Gemeinde verknüpft kommunale Verantwortung mit privatwirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und unternehmerischer Beweglichkeit. Diese Partnerschaft hat sich in zahlreichen Sanierungsfällen bewährt. Die könnte auch für die Stadt- und Dorferneuerung in der DDR ein Vorbild sein. Am Beispiel Bayern demonstriert der Verf. die erbrachten Leistungen im Rahmen der Stadt- und Dorferneuerung in den letzten 20 Jahren und weist auf die zukünftige Entwicklung hin. Der nun eingeleitete deutsche Einigungsprozess hat Bund und Länder vor eine völlig neue Lage gestellt. Er berichtet über bereits erfolgte Aktivitäten zwischen Bayern und Thüringen und die neuen Schritte zur Förderung des Wohnungsbaus. Hier fällt den Wohnungsbauunternehmen ein wesentlicher Anteil zu. (hg)
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.7, S.335-339