Agrarsoziale Sicherung in agrastrukturell benachteiligten Gebieten als Teil der Agrarpolitik.

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SEBI: 90/5189-4

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Lange Zeit wurde die Agrarsozialpolitik kaum beachtet. Erst die 1986 verabschiedeten Gesetzesneuerungen zur Entlastung der Sozialpolitik rückten diesen Problemkreis wieder ins Blickfeld. Die agrarsoziale Sicherung ist bundeseinheitlich geregelt, d.h. unterschiedliche Produktionsbedingungen und die daraus resultierenden Betriebsstrukturen werden nicht beachtet. Am Beispiel zweier Gemeinden - eine in einer agrarstrukturell benachteiligten Region und eine in einer agrarischen Gunstregion - werden die Lücken im Sozialversicherungssystem der Landwirtschaft aufgezeigt. In einer schriftlichen Befragung wurde die soziale Situation, die finanzielle Belastung durch die Sozialversicherung und die subjektive Bewertung der sozialen Sicherung der Landwirte erfaßt. Das Ergebnis zeigte, daß die agrarsoziale Sicherung in vielen Fällen für eine Existenzsicherung in Notfällen kaum ausreichen dürfte. Abschließend werden Vorschläge unterbreitet, wie das soziale Sicherungsgebiet in der Landwirtschaft gerechter gestaltet werden kann. gb/difu

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Agrarsozialpolitik, Agrarpolitik, Landwirtschaft, Soziale Sicherheit, Sozialversicherung, Befragung, Untersuchung, Vergleich, Wirtschaft, Primärsektor

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Bayreuth: (1989), 219, XVL S., Tab.; Lit.

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Agrarsozialpolitik, Agrarpolitik, Landwirtschaft, Soziale Sicherheit, Sozialversicherung, Befragung, Untersuchung, Vergleich, Wirtschaft, Primärsektor

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Arbeitsmaterialien zur Raumordnung und Raumplanung; 72