Architektenhaftung für Vergabe-, Koordinierungs- und Baukostenplanungsfehler. Rechtslage und Reformüberlegungen unter Berücksichtigung ausgewählter Auslandsrechte.
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 99/3218
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DI
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Abstract
Die Haftung des Architekten für Fehler bei der Auftragsvergabe, der Koordinierung und der Baukostenplanung ist ein Thema, mit dem sich Rechtsprechung und Wissenschaft seit Jahrzehnten befassen. Die einzelnen Voraussetzungen und die rechtliche Ausgestaltung der Haftung des Architekten haben für den Bauherrn eine bedeutende Steuerungsfunktion, da hiermit teilweise über erhebliche wirtschaftliche Risiken und deren Zuordnung entschieden wird. Der Rechtsprechung zu den Toleranzen der Bausummenüberschreitungen fehlt eine einheitliche Linie, da sie sich nicht auf konkrete Grenzwerte festlegt. Das Abstellen der Rechtsprechung auf den Einzelfall hat eine nicht unerhebliche Verringerung der Rechtssicherheit zur Folge. Zur Systematisierung der Vielzahl von Einzelaspekten der komplexen haftungsrechtlichen Problematik werden verschiedene Lösungsansätze formuliert, die einen angemessenen wirtschaftlichen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien Auftraggeber und Architekt gewährleisten sollen. difu
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387 S.
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Baurechtliche Schriften; 45