Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland 1990.

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SEBI: 91/996-4

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Abstract

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland 1990 besagt, daß zur zweckmäßigen Erfüllung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum der Entwicklung des Landes eine angemessene räumliche und siedlungsstrukturelle Aufgabenteilung zugrunde gelegt werden soll, die die jeweiligen Gegebenheiten und die besonderen Eignungen einzelner Teilräume bestmöglich berücksichtigt. Bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen soll auf eine sparsame Rauminanspruchnahme hingewirkt und einer Zersiedlung des Landes entgegengewirkt werden. Die Siedlungsstruktur des Landes soll bedarfsgerecht weiterentwickelt und die Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, die Wohn- und Arbeitsstätten sowie die Freizeiteinrichtungen möglichst räumlich gebündelt werden, wenn dies dazu beiträgt, gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie wirtschaftlich, soziale, kulturell und ökologisch ausgewogene Verhältnisse zu erhalten oder zu schaffen. geh/difu

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Raumordnungsprogramm, Regionalplanungsprogramm, Raumordnung, Regionalplanung

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Meppen: (1990), 201 S., Kt.; Tab.

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Raumordnungsprogramm, Regionalplanungsprogramm, Raumordnung, Regionalplanung

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