Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Verkehrsplanungen.

Weichbrodt, Cord
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1989

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SEBI: 91/206-4

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Zusammenfassung

Bei der Betrachtung von Verkehrsplanungen, die in letzter Zeit vermehrt einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden, kann festgestellt werden, daß es nicht ausreicht, eine ingenieurmäßig fundierte Arbeit vorzulegen.Bei der Planerarbeitung sind vielmehr den fachgesetzlichen Regelungen, den Rechtsgütern des Grundgesetzes und den Abwägungs- und Darstellungsnotwendigkeiten für Planwerke erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.Um den Planer - ob er nun in der Fachverwaltung, im politischen Gremium oder im beratenden Ingenieurbüro sitzt - für die Problematik gerichtlicher Auseinandersetzungen sensibel zu machen, hat der Arbeitskreis 1.1.1 in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Hinweise zu einem Bündel von "Klagevermeidungsstrategien" zusammengetragen.Diese Hinweise, die als Entwurf eines Arbeitspapieres vorliegen, befinden sich zur Zeit im Abstimmungsverfahren innerhalb der FGSV.Als Vorabinformation und zur Verdeutlichung der Zielrichtung des Arbeitspapieres wird schon jetzt über das Ergebnis der Arbeit des Arbeitskreises 1.1.1 berichtet. difu

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In: Bewertung, Abwägung und Auswahl von Infrastruktur-Großprojekten.Sommerseminar 1989.Hrsg.: Univ.Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung., Karlsruhe:(1989), S. 39-58, Abb.; Lit.

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