Korrektur der Mietpreisentwicklung. Härteausgleich im Zusammenwirken mit Wohngeld.
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SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
BBR: Z 447
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BBR: Z 447
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Abstract
In Nordrhein-Westfalen wird seit 1974 das Instrument des Härteausgleichs eingesetzt, um die damals als untragbar definierten Sozialmieten herunterzusubventionieren. Der Aufsatz untersucht, welche Auswirkungen diese Art der Finanzierung in der Wechselwirkung mit dem Wohngeld hat. Die Sozialmieten sollen mit Holfe des Härteausgleichs niedriger als die Tabellenbeträge des Wohngeldgesetzes gehalten werden. Untersucht wird, wie sich beide Instrumente auf die Mietbelastung und die Vermietbarkeit der Sozialwohnungen auswirken. Außerdem wird auf die Belastungen für den Haushalt des Landes eingegangen. Angesichts absehbar weiter wachsender Aufwendungen für den Härteausgleich, die dessen Finanzierbarkeit unmöglich machen dürften, werden Vorschläge für eine veränderte Form der Förderung gemacht. (wb)
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Mietwohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbaufinanzierung, Wirkungsanalyse, Miethöhe, Härteausgleich, Wohngeld, Wechselwirkung, Mietbelastung, Wohnen/Wohnung, Finanzierung
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In: RaumPlan., (1990), Nr.49, S.102-109, Abb.;Lit.
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Mietwohnungsbau, Sozialwohnung, Wohnungsbaufinanzierung, Wirkungsanalyse, Miethöhe, Härteausgleich, Wohngeld, Wechselwirkung, Mietbelastung, Wohnen/Wohnung, Finanzierung