Der Landschaftsplan.
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ZZ
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SEBI: 90/3765-4
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Zusammenfassung
Die niedersächsischen Gemeinden sind vom Gesetz her verpflichtet, Landschafts- und Grünpläne zu erstellen, soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.Die Broschüre, die die Fachbeiträge einer Informationsveranstaltung enthält und sich an mit Planungsaufgaben beschäftigte Kommunalpolitiker richtet, zeigt die rechtlichen und praktischen Erfordernisse eines Landschaftsplans.Im einzelnen werden Probleme, Voraussetzungen und Möglichkeiten der Landschaftsplanung im ländlichen Raum sowie die Betreuung der Gemeinden durch einen Fachberater vorgestellt und beispielhaft über die Erfahrungen mit Landschaftsplänen in zwei niedersächsischen Kommunen berichtet. cp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Planungsrecht, Ländlicher Raum, Erfahrungsbericht, Landschaft, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege
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Hannover: (1989), 42 S.
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Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Planungsrecht, Ländlicher Raum, Erfahrungsbericht, Landschaft, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege
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Schriftenreihe des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes; 29