Abschreibung bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch einen Ehegatten. EStG 1982 § 7 Abs.4, § 7b, § 9 Abs.1 Nr.7, § 21, § 21 a. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.2.1988 - VI R 141/85.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1989
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
SEBI: Zs 358-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Benutzt in einem den zusammenveranlagten Eheleuten als Miteigentümer zu je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus der Ehemann allein ein Arbeitszimmer, so ist die auf diesen Raum anteilig entfallende nach § 7 b AfA; § 7 Abs. 4 EStG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den halben Miteigentumsanteil der Ehefrau als Werbungskosten bei den Einkünften des Ehemannes aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der das Arbeitszimmer allein nutzende Ehepartner ist berechtigt, die volle auf das Arbeitszimmer entfallende AfA bei seinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Rest der ihm zustehenden halben AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes - halbe Gebäude-AfA abzüglich volle Arbeitszimmer AfA - ist bei seinen hälftigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen. (hb)
item.page.description
Schlagwörter
Nutzung , Steuerrecht , Rechtsprechung , Arbeitszimmer , Ehepartner , Einkommensteuergesetz , BFH-Urteil , Nutzwert , Recht , Wohnung
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Betr.-Berater, 44(1989), Nr.4, S.274-275, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Nutzung , Steuerrecht , Rechtsprechung , Arbeitszimmer , Ehepartner , Einkommensteuergesetz , BFH-Urteil , Nutzwert , Recht , Wohnung