Europäischer Binnenmarkt - Bedrohung oder Entwicklungsschub für stadträumliche Strukturen?
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1989
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Zentrales Ziel des EG-Binnenmarktes ist es, eine größere grenzüberschreitende Freizügigkeit für Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zu ermöglichen. In dem Maße, wie dieses Ziel verwirklicht wird, steigt der Wettbewerb aller Anbieter untereinander. Gesetzliche und andere Normen werden sich weiter einander anpassen. Auch die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung werden diesem Prozeß unterworfen sein. So werden Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte zunehmend nur noch in dem Maße von überregionalem Interesse sein, wie sie den Verkehrserfordernissen auf europäischer Ebene entsprechen. Dabei ist zu erwarten, daß die Bundesrepublik Deutschland für neue Betriebe zunächst als Standort und Absatzmarkt für Kapitaldienstleistungen und Waren attraktiv sein wird. Mit stärkeren Wanderungsbewegungen werden sich aber auch die Anforderungen an das Wohnen auf hohem Niveau angleichen. Es kann schließlich erwartet werden, daß im Ergebnis dieser Prozesse sich die Schere zwischen Randlagen und Zentren innerhalb der EG, aber auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, weiter öffnen wird. - (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1989), H.8/9, S.617-620