Das Regionalprinzip der deutschen kommunalen Sparkassen bei der Zweigstellenerrichtung im EG-Ausland.
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SEBI: 90/2708
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DI
S
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Abstract
Der Autor untersucht die Frage, ob es zu den Besonderheiten des Gemeinschaftsrechts in Widerspruch steht, wenn in den einzelnen Mitgliedstaaten auch zukünftig nationale Sonderregelungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft aufrechterhalten werden und somit unbeeinflußt vom Wirtschaftsrecht des EWG-Vertrags gehandelt wird. Dies wird am Beispiel der deutschen kommunalen Sparkassen überprüft. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß es den Sparkassen aufgrund des für sie geltenden Regionalprinzips verwehrt ist, die vorgesehenen Freiheiten des europäischen Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Dieses Prinzip besagt u. a., daß der Geschäftsbereich der öffentlich-rechtlichen Sparkassen auf das Gebiet der Körperschaft begrenzt ist, die sie errichtet hat und unterhält. Deshalb kann eine Sparkasse weder im Gebiet anderer Gemeinden innerhalb der Bundesrepublik noch im Ausland Zweigstellen errichten, was einen Ausschluß von der europaweit geplanten Freizügigkeit bedeutet. Allerdings könnte der Europäische Gerichtshof des Regionalprinzips als gemeinschaftsrechtswidrig ablehnen und damit für eine Liberalisierung sorgen. jüp/difu
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Sparkasse, Regionalprinzip, Ausland, Zweigstelle, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Konstanz: Hartung-Gorre (1990), IX, 175 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1990)
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Sparkasse, Regionalprinzip, Ausland, Zweigstelle, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 26