Der vorläufige Verwaltungsakt.

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SEBI: 90/2357

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Zusammenfassung

Der Zweck dieser Untersuchung ist es, die einzelnen Problemfelder des vorläufigen Verwaltungsaktes auf der Basis eines geschlossenen dogmatischen Konzepts zu lösen. Zunächst wird untersucht, ob es ein allgemeines Rechtsinstitut "vorläufiger Verwaltungsakt" gibt. Bislang ist die Befugnis der Verwaltung zum Erlaß vorläufiger Regelungen ausschließlich in Spezialgesetzen geregelt, daher existiert eine Regelung des vorläufigen Verwaltungsakts im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nicht. Die Arbeit setzt die in den letzten Jahren intensivierte Untersuchung vorläufiger Regelungen fort und vertieft sie; dabei wird sie nicht auf den Bereich der begünstigenden Geldleistungsverwaltungsakte im Subventionsrecht beschränkt, vielmehr wird der gesamte Bereich begünstigender und belastender Maßnahmen betrachtet. Im Ergebnis zeigt sich, daß der Erlaß eines vorläufigen Verwaltungsakts ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung nur dann zulässig ist, wenn weder der Gesetzesvorbehalt eingreift noch der Gesetzesvorrang entgegensteht. alf/difu

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Verwaltungsakt, Vorläufigkeit, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Anwendungsbereich, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Baden-Baden: Nomos (1990), 257 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1989)

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Verwaltungsakt, Vorläufigkeit, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Anwendungsbereich, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 15