Umgekehrte Diskriminierung. Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in den politischen Parteien.

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SEBI: 90/1583

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Es gab in der Vergangenheit eine Vielzahl von Gesetzen, die die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in Politik, Beruf und Gesellschaft verhindern sollten. Im Laufe der Zeit setzte sich jedoch immer mehr die Erkenntnis durch, daß diese Maßnahmen allein nicht ausreichten, um eine Gleichstellung der Frau zu erreichen. Man beschloß daher immer mehr sog. Maßnahmen "positiver" oder auch "umgekehrter Diskriminierung". Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gezielt Frauen fördern. Dazu gehört insbesondere das Konzept der Quotenregelung. Der Verfasser untersucht Beispiele rechtlicher Normierungen, deren Voraussetzungen, Entwicklung, Verfassungsmäßigkeit und tatsächlichen Erfolg. Behandelt wird die Frauenförderung im Öffentlichen Dienst und im Parteienrecht innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens als Gleichheitsproblem. jüp/difu

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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 255 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1988)

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 2