Das Pfändungsrecht der bayerischen Städte und Märkte auf dem Land.
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1987
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SEBI: 88/5749
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Die Arbeit stellt die Entwicklung des Pfändungsrechts der bayerischen Städte und Märkte durch die Jahrhunderte (1300 bis 1800) dar. Anhand der einzelnen Stadt- und Marktrechte werden, nach Stadtrechtsgruppen geordnet, die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des Pfändungsrechts aufgezeigt. Es folgt eine Untersuchung des Pfändungsrechts in den bayerischen Landrechten sowie der Behandlung des Pfändungsrechts in der wissenschaftlichen Literatur. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß bei der Erteilung des Pfändungsprivilegs nicht von der Gestattung gläubigerischer Eigenmacht ausgegangen werden darf, da bereits die ältesten Rechte Regelungen zum Schutz des Schuldners enthalten, wie z. B. die Teilnahme des Fronboten oder Pfänders an der Vollstreckung, und daß am Ende der Entwicklung ein ausgeprägter Schuldnerschutz steht. Für die privilegierten Orte handelte es sich um ein bedeutendes Recht. Für ihr Wohlergehen schmälerte der Landesherr seine eigenen Hoheitsrechte, um sie sich als Machtstützpunkte und Finanzreserven zu erhalten. vka/difu
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München: UNI-Druck (1987), X, 144 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1986)
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Serie/Report Nr.
Miscellanea Bavarica Monacensia. Dissertationen zur bayerischen Landes- und Münchner Stadtgeschichte; 141Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München