Experimentelle Gesetzgebung unter dem Grundgesetz.

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SEBI: 89/6039

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Zusammenfassung

Der Autor sieht angesichts der immer komplexeren und sich immer schneller verändernden wirtschaftlichen, technischen, sozialen und kulturellen Sachlage eine Krise der auf Dauer angelegten Gesetzgebung. Sein Vorschlag für den Erlaß neuer Gesetze als Weg aus dieser Krise ist der Erlaß von Gesetzen auf Probe. Als experimentelle Gesetze werden auch bereits erlassene Gesetze, insbesondere im Rundfunkrecht, verstanden. Dies wirft jedoch, wie der Verfasser selbst erkennt, erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf. Nach seiner Ansicht ist zwischen der Regelung in Entwicklung befindlicher Sachverhalte und nur komplexer Materien zu differenzieren. Für letztere gelten rechtsstaatliche Bedenken in weitaus stärkerem Maße. Aus diesen Überlegungen zieht der Autor Konsequenzen für eine Privatrundfunk-Erprobungsgesetzgebung. jüp/difu

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Experiment, Erprobung, Telekommunikation, Rechtsprechung, Prognose, Privatrundfunk, Rundfunk, Rundfunkrecht, Theorie, Information, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 400 S., Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1989)

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Experiment, Erprobung, Telekommunikation, Rechtsprechung, Prognose, Privatrundfunk, Rundfunk, Rundfunkrecht, Theorie, Information, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 567