Das Werkstattverhältnis als Arbeitsverhältnis - Grundlagen und rechtliche Einordnung.

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SEBI: 89/821

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Zusammenfassung

Die rechtliche Einordnung des Werkstattverhältnisses als Arbeitsverhältnis ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der Autor untersucht dies Problem an Hand von Werkstätten für Behinderte. Die unterschiedlichen vertretenen Auffassungen sehen entweder nur den Arbeitszweck oder nur den Betreuungscharakter der Arbeit eines Behinderten in einer Werkstatt im Vordergrund und ordnen das Werkstattverhältnis als Arbeitsvertrag oder als gemischten Vertrag ein. Nach der eigenen Ansicht des Verfassers ist danach zu differenzieren, ob bei einer solchen Tätigkeit im Einzelfall eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung oder wegen der schweren Behinderung der therapeutische Gesichtspunkt im Vordergrund steht. Das unterschiedliche Ergebnis ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil der erhöhte Kündigungsschutz im Kündigungsschutzgesetz nur auf Arbeitsverhältnisse, nicht auf Betreuungsverträge anwendbar ist. jüp/difu

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Werkstatt, Behinderter, Rehabilitation, Sozialrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertragsrecht, Kündigungsschutz, Rechtsgeschichte, Sozialwesen, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Bielefeld: (1985), XXXIV, 160 S., Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1987)

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Werkstatt, Behinderter, Rehabilitation, Sozialrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertragsrecht, Kündigungsschutz, Rechtsgeschichte, Sozialwesen, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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