Artikel 6 Grundgesetz, Wandel familiärer Lebensmuster, dargestellt an Beispielen aus dem Sozialrecht - die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Sozialrecht.
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SEBI: 89/4663
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DI
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Abstract
Gegenstand der Untersuchung ist die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Vergleich mit der durch Art. 6 I GG geschützten Ehe und Familie im Hinblick auf ihre rechtliche Behandlung im Sozialrecht, insbesondere im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht und im Verfassungsrecht. Dabei wird die Frage nach dem Regelungsbedürfnis und den Regelungsmöglichkeiten mit den einzelnen rechtlichen Problemen erörtert. Nach der Ermittlung der historischen und soziologischen Grundlagen, die zu einem Wandel familiärer Lebensmuster geführt haben, schließt sich in Teil II die verfassungsrechtliche Untersuchung an. Untersucht wird die Frage eines Bedeutungswandels des Art. 6 GG, insbesondere ob die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Kind eine Familie im Sinne des Art. 6 I GG darstellt. Der dritte Teil befaßt sich mit deren rechtlicher Behandlung auf dem Gebiet des Sozial- und Steuerrechts im Vergleich zu Ehe und Familie, wobei der SChwerpunkt bei den Regelungen der Hilfs- und Förderungssysteme und beim Einkommensteuerrecht liegt. vka/difu
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Familie, Ehe, Lebensgemeinschaft, Steuerrecht, Sozialhilfe, Einkommensteuer, Sozialversicherung, Rechtsgeschichte, Steuer, Soziographie, Verfassungsrecht, Sozialwesen
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Würzburg: (1987), V, 297 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1988)
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Familie, Ehe, Lebensgemeinschaft, Steuerrecht, Sozialhilfe, Einkommensteuer, Sozialversicherung, Rechtsgeschichte, Steuer, Soziographie, Verfassungsrecht, Sozialwesen