Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben. Ansiedlung von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten.
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1988
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SEBI: 88/3-Nr.40-4
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Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokalen, Diskotheken sowie Sex-Shops u.ä. in den Innenstädten führt im allgemeinen zu deren Belebung, sie kann jedoch auch zu negativen Strukturveränderungen und einer Niveausenkung innerstädtischer Bereiche führen. Der Runderlaß des Landes Nordrhein-Westfalens soll als Planungs- und Entscheidungshilfe bei der Ansiedlung solcher Vergnügungsstätten dienen. Er geht vom geltenden Recht aus, berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung und ist auf städtebauliche Ziele ausgerichtet. cp/difu
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Bonn: (1988), 13 S.
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Serie/Report Nr.
Material aus den Lehrgängen; 415