Änderungsvorschlag § 48 der Bauordnung von Berlin. Expertise. Entwurf. Stand: 11.10.89.

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SEBI: 90/2040-4

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Abstract

Zur Verringerung der Belastung Berlins mit Verkehrsunfällen, zur Verringerung der Luft- und Lärmbelästigung durch Verkehr, zum Abbau von Verkehrsbehinderungen und zur Rückgewinnung der Straße als Aufenthaltsort ist eine Umlenkung der Verkehrsnachfrage vom Auto weg zum öffentlichen Verkehr, zum Fahrrad und zum Gehen erforderlich. Zur Steuerung dieser Entwicklung ist neben der Förderung des ÖPNV auch eine Unterstützung und ein Umdenken zu selektivem Gebrauch des Autos erforderlich. Dazu sollte das Parkraumangebot nicht mehr an dem zu erwartenden Verkehr sondern an der "qualifizierten Nachfrage" orientiert werden. Diese ergibt sich aus den "notwendigen Anteilen" des Kfz-Verkehrs, die zur Sicherung der wirtschaftlichen Tätigkeiten und Der § 48 der Bauordnung von Berlin behandelt die Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen, die Zu- und Abfahrtsverkehr verursachen oder vermehren. Die Broschüre enthält einen begründeten und erläuterten Änderungsentwurf des Paragraphen, in dem versucht wird, den Stellplatznachweis unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen zu differenzieren. difu

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Individualverkehr, Ruhender Verkehr, Parkplatz, Parkplatzangebot, Landesbauordnung, Stellplatz, Änderungsentwurf, Verkehr, Parken

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Berlin: (1989), 14 S., Tab.

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Individualverkehr, Ruhender Verkehr, Parkplatz, Parkplatzangebot, Landesbauordnung, Stellplatz, Änderungsentwurf, Verkehr, Parken

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