Handbuch zur Erhebung der Bodenflächen nach der in einem Flächennutzungsplan dargestellten Art der Nutzung.
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1988
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SEBI: 90/1541-4
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Zusammenfassung
Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das "Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung" i.d.F. vom 21. August 1978 (BGBl. I, S. 1509). Zur Feststellung der "bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzungsart" ist die nach Pargr. 5 Baugesetzbuch/Bundesbaugesetz für das ganze Gemeindegebiet im Flächennutzungsplan in den Grundzügen darzustellende, sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung heranzuziehen. Im "Gesetz über Agrarstatistiken", das das "Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung" im Laufe des Jahres 1989 ablösen soll, wird durch eine Umformulierung der Vorschrift der gesetzgeberische Wille, diese Erhebung auf der Grundlage der Flächennutzungspläne durchzuführen, noch klarer zum Ausdruck gebracht. Bodenflächen, die in einem Flächennutzungsplan nicht dargestellt sind, werden unter Berücksichtigung der sonstigen planungsrechtlichen und der tatsächlichen Verhältnisse entsprechend den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes zugeordnet. Auskunftspflichtig bei der Erhebung der Bodenflächen nach der in einem Flächennutzungsplan (oder in zweckdienlichen Hilfsunterlagen) dargestellten Art der Nutzung sind die Gemeinden. Sie verfügen aufgrund er kommunalen Planungshoheit über die erforderlichen Erhebungsgrundlagen. Das Handbuch gibt Verfahrenshinweise zur Flächenermittlung. difu
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Bonn: (1988), 58 S., Abb.; Tab.