Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. Strahlenschutzverordnung - StrlSchV. 2. Aufl.

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SEBI: 89/4932

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Die Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen: (Strahlenschutzverordnung; StrlSchV) ist mit Anmerkungen von Oswald Hinrichs versehen. Abgedruckt ist der Wortlaut der Strahlenschutzverordnung in der ab 1. November 1989 geltenden Fassung. Grundprinzip des Strahlenschutzes ist es, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Dieses Prinzip des so-gering-wie-möglich haben auch die Überwachungsbehörden durchzusetzen. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, die höchstzulässigen Strahlendosen auszuschöpfen. Dieses Grundprinzip findet sich auch in internationalen und außerdeutschen Vorschriften. vka/difu

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Strahlenschutzverordnung, Neufassung, Radioaktivität, Umweltschutz, Gesetzgebung, Recht, Atomrecht

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Wiesbaden: Dt.Fachschriften-Verlag (1989), 135 S., Abb.; Tab.

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Strahlenschutzverordnung, Neufassung, Radioaktivität, Umweltschutz, Gesetzgebung, Recht, Atomrecht

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