Die Partizipationsrechte gesellschaftlicher Gruppen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zum Anspruch des Landessportbundes Hessen e. V. auf Partizipation am Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks.
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SEBI: 90/676
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Abstract
Das Rechtsgutachten untersucht die Frage, ob der Landessportbund Hessen e. V. einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Partizipation im Hessischen Rundfunk hat. Zuerst wird die Bedeutung und Funktion des in Art. 5. Abs. 1 Satz 2 GG (Grundgesetz) geschützten Grundrechts der Rundfunkfreiheit im demokratischen Rechtsstaat dargelegt, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Organisation des Rundfunkrates in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in den Vordergrund rücken. Dabei wird überprüft, ob dem Landesgesetzgeber prinzipiell ein Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Zusammensetzung des Rundfunkrates zukommt (II). Anschließend wird die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Rundfunkgesetzes im Hinblick darauf untersucht, daß der Landessportbund Hessen e. V. von der Partizipation im Rundfunkrat ausgeschlossen ist (III). Abschließend werden die prozeßrechtlichen Möglichkeiten des Landessportbundes, seine Partizipation gerichtlich durchzusetzen, erörtert (IV). vka/difu
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Rundfunk, Körperschaft, Partizipation, Rundfunkrat, Verein, Landessportbund, Gutachten, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien
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Berlin: VISTAS (1988), 63 S., Lit.
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Rundfunk, Körperschaft, Partizipation, Rundfunkrat, Verein, Landessportbund, Gutachten, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien