Abfallentsorgungsplan Hessen. Teilplan 1 Siedlungsabfälle. Teilplan 2 Sonderabfälle.
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DE
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Wiesbaden
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ZLB: 95/138-1.2.-4
BBR: C 24 171/1-2
BBR: C 24 171/1-2
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BE
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Abstract
Die Ziele einer umweltschonenden Abfallwirtschaft lauten: Abfallvermeidung und stoffliche Verwertung der nicht vermeidbaren Abfälle, wo immer dies möglich und sinnvoll ist, Behandlung der Restabfälle sowie deren umweltschonende Ablagerung. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es schlüssiger Vermeidungskonzepte und sorgfältiger Planungen für die Verwertung und sonstige Entsorgung. Der hier veröffentlichte Abfallentsorgungsplan Hessen enthält in Teilplan 1 Vorgaben für die Verwertung von Siedlungsabfällen und begründet als Rahmenplan die bis zum Jahr 2000 notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Abfallentsorgung in Hessen. Der Vorrang der Vermeidung und Verwertung muß in besonderem Maße für Sonderabfälle durchgesetzt werden. Der Teilplan 2 des Abfallentsorgungsplanes Hessen enthält daher Vorgaben für die Verwertung und sonstige Entsorgung von Sonderabfällen und begründet als Fachplan die bis zum Jahr 2000 notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Sonderabfallentsorgung in Hessen. ej/difu
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154 S.