Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Bürgermeistern und leitenden Verwaltungsbeamten im Umweltrecht.

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SEBI: 89/5869

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Abstract

Strafbarkeit eines Amtsträgers nach dem Umweltstrafrecht setzt ein Handeln unter Verletzung der verwaltungsrechtlichen Pflichten voraus. Die Untersuchung soll dazu beitragen, die verbreitete Unsicherheit unter den kommunalen Mandatsträgern abzubauen und deren (Sorgfalts-)Pflichten zu verdeutlichen. Der Autor stellt drei Fallgruppen auf, in denen Amtsträger mit dem Umweltstrafrecht in Konflikt geraten können: 1. Pflichtverletzungen in kommunalen Betrieben und Unternehmen der Daseinsvorsorge z. B. Abfallentsorgungsanlagen; 2. fehlerhaftes Amtsträgerverhalten bei Genehmigung umweltbelastender Maßnahmen Dritter, wenn infolge der Ausnutzung einer fehlerhaft erteilten Genehmigung durch den Betreiber straftatsbestandmäßige Umweltbeeinträchtigungen erfolgen, etwa Gewässer verunreinigt werden; 3. Amtsträger, die pflichtwidrig nicht gegen strafrechtswidrige Umweltsünden einschreiten. vka/difu

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Umweltrecht, Strafrecht, Bürgermeister, Beamter, Verwaltung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verantwortung, Gemeinde, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Stuttgart: Boorberg (1988), 69 S., Lit.

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Umweltrecht, Strafrecht, Bürgermeister, Beamter, Verwaltung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verantwortung, Gemeinde, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Kommunalforschung für die Praxis; 22/23