Haushaltspolitische Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit von Sonderabgaben.
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SEBI: 89/1061
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DI
S
S
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Abstract
Schwerpunkt der Arbeit bilden jene Fragen, die Sonderabgaben im Hinblick auf Art. 110 GG, betreffend den Haushaltsplan des Bundes, aufwerfen. Dementsprechend werden der Umfang der Sonderabgaben und deren Einfluß auf die Funktionen des Haushaltsplans ausführlich erörtert und andere verfassungsrechtliche Probleme knapper ausgeführt. Es wird dabei von der Prämisse ausgegangen, daß die Sonderabgaben neben Steuern, Gebühren und Beiträgen eine vierte, eigenständige Kategorie darstellen. Nach heute herrschender Meinung handelt es sich um eine von den vorgenannten Abgabeformen zu unterscheidende, hoheitlich auferlegte, öffentlich-rechtliche Geldleistungspflicht. Insoweit befaßt sich die Untersuchung mit der Frage, welche Voraussetzungen für die Einführung von Sonderabgaben von Verfassungs wegen erfüllt sein müssen vka/difu
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Sonderabgabe, Abgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Finanzpolitik, Verfassungsmäßigkeit, Grundrecht, Bundeskompetenz, Verfassungsrecht, Finanzwesen, Haushaltswesen, Staat/Verwaltung, Finanzen
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Baden-Baden: Nomos (1988), 151 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1988)
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Sonderabgabe, Abgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Finanzpolitik, Verfassungsmäßigkeit, Grundrecht, Bundeskompetenz, Verfassungsrecht, Finanzwesen, Haushaltswesen, Staat/Verwaltung, Finanzen
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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 58