Öffentliche Kunstsubventionierung. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme, insbesondere bei Einschaltung nicht-staatlicher Instanzen in das Subventionsverfahren.
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SEBI: 89/3309
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Öffentlich getragene Kunstsubvention als zunehmend "leistungsstaatliche" Aufgabe ist zur nahezu existenziellen Voraussetzung künstlerischen Arbeitens geworden. Die Problematik "dirigistischer Steuerung" als Gefahr der verwaltungstechnischen Ausgestaltung unter gleichzeitiger Wahrung des in Art. 5 Abs. 3 GG dem Staat aufgegebenen Gebotes der Staatsferne in der "Kunstfreiheit" bildet den Gegenstand der Arbeit. Mittels einer rechtstheoretisch, ökonomisch und kunstphilosophisch entfalteten Begriffsklärung der grundsätzlich ambivalenten Elemente der "Kunst-Subvention" entwickelt der Autor eine Systematisierung ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der hier erörterte Konflikt zwischen den gefährdeten kunstimmanenten Autonomie- und Eigengesetzlichkeitsprinzipien einerseits und der organisatorischen Notwendigkeit staatlicher Verwaltungskontrolle andererseits führt zu einem Pluralismusgebot des Verfahrens in der Vergabepraxis. Die problematisierende Darstellung der "Bewertungskompetenz" bei Einschaltung nicht-staatlicher Instanzen sowie eines Überblicks konkreter Typen von Förderungsselbstverwaltung in Gestalt von Fonds und Verbänden gipfelt in 16 Thesen zur Rechtspraxis privatrechtlich zu organisierender Subventionsvergabe. Es wird u. a. festgestellt, daß weder der Staat noch gar die Gemeinden zur Kunstförderung verpflichtet sind. bek/difu
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Kunst, Kunstförderung, Subvention, Subventionierung, Staat, Kunstfreiheit, Grundrecht, Bewertung, Rechtsform, Entstaatlichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verband, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein
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Berlin: Duncker und Humblot (1989), XII, 296 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1988)
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Kunst, Kunstförderung, Subvention, Subventionierung, Staat, Kunstfreiheit, Grundrecht, Bewertung, Rechtsform, Entstaatlichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verband, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein
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Schriften zum öffentlichen Recht; 559