Lebensraumschutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
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DE
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Aachen
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ZLB: 2002/2320
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DI
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Abstract
Der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie geht es um die Sicherung der Artenvielfalt. Um dieses Ziel zu realisieren, sieht sie die Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" vor. Bestandteile dieses Biotopverbundsystems sind die aufgrund der FFH-Richtlinie eingerichteten Schutzgebiete sowie die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Vogelschutzgebiete. In den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gelangte die FFH- Richtlinie durch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die sich mit der Frage beschäftigten, inwieweit ein Teilabschnitt der Ostseeautobahn mit den Lebensraum- und Habitatschutzvorschriften vereinbar ist. Ziel der Arbeit ist es, die Ziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Mittel zu ihrer Realisierung kurz darzustellen, um sodann die in Art. 3 bis 11 FFH-Richtlinie niedergelegten europäischen Lebensraum- und Habitatschutzvorschriften zu erörtern. Damit weist diese Untersuchung einen begrenzten Untersuchungsumfang auf, der seinen Grund in dem Umstand findet, dass in diesem Bereich vielfältige Auslegungsprobleme auftreten, die noch einer überzeugenden Lösung bedürfen. sg/difu
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VI, 251 S.
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