Die Stillegungsbefugnis des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Versuch einer Einpassung des vom Bundesarbeitsgericht entwickelten neuartigen Suspendierungsrechts in die gegenwärtige Arbeitskampfordnung.
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Date
2001
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2002/933
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DI
Authors
Abstract
Kaum eine Thematik im Arbeitskampfrecht hat in der jüngeren Vergangenheit derart für Diskussion gesorgt, wie die Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitgeber während eines Arbeitskampfs im eigenen Betrieb gegenüber sich nicht an einem Streik beteiligenden Teilen der Belegschaft verpflichtet ist, die Tätigkeit des Betriebs soweit wie möglich aufrechtzuerhalten und die insofern arbeitswilligen Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen und den Arbeitslohn uneingeschränkt fortzuzahlen. Seit 1993 soll es, laut Rechtsprechung, dem bestreikten Arbeitgeber erlaubt sein, seinen Betrieb als Reaktion auf einen nicht vollständig befolgten Streikaufruf in dem von der Gewerkschaftsseite definierten Umfang zu schließen und sowohl Beschäftigung als auch Lohnfortzahlung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern vorübergehend zu verweigern. Die Zahl der ablehnenden Stimmen gegenüber den befürwortendenden Stellungnahmen zur Stilllegungsbefugnis und der ihrer Einführung zumindest keine grundsätzliche Kritik entgegenbringenden Beiträge in der Literatur bis zum jetzigen Zeitpunkt groß. Zur Klärung dieser Frage will die Untersuchung einen Beitrag leisten. Gegenstand der Arbeit ist es, zu fragen, ob sich tatsächlich eine Begründung für die gerichtlicherseits erfolgte Zuerkennung der Stilllegungsbefugnis entwickeln lässt, über die der Arbeitgeber berechtigt wird, die Tätigkeit seines Betriebes während eines Arbeitskampfs einzustellen und die Arbeitsleistung der streikabstinenten Belegschaft abzulehnen. sg/difu
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XI, 311 S.