Tourismuspolitik und Tourismusförderung in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 89/1264

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Tourismuspolitik ist wegen vielfacher Verflechtungen mit anderen Politikbereichen eine Querschnittsaufgabe. Sie wird von Bund, Ländern, Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet. Ziele der Tourismuspolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind die Freiheit des Reisens über Staatsgrenzen hinweg bei gleichzeitiger Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Anbieter von touristischen Dienstleistungen im Rahmen einer optimalen Nutzung der internationalen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit und unter Beachtung der Nachfrage aller Bevölkerungsschichten. Tourismusförderung als Mittel zur Tourismuspolitik erfolgt unter Einsatz öffentlicher Mittel vornehmlich durch die Kommunen und die Bundesländer, daneben überwiegend indirekt auch durch die Bundesregierung. Die Mitwirkung von vielen Handelnden und Betroffenen macht ein umfangreiches Netz von Kommunikation und Koordination unerläßlich, das hinsichtlich der dort ablaufenden Entscheidungsprozesse aber nur begrenzt transparent sein kann. difu

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Schlagwörter

Fremdenverkehrspolitik, Tourismuspolitik, Tourismusförderung, Förderungspolitik, Untersuchung, Freizeit, Fremdenverkehr

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In: Moderner Tourismus.Tendenzen und Aussichten.Hrsg.: Dietrich Storbeck, Geographische Gesellschaft Trier., Trier:(1988), S. 559-583

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Fremdenverkehrspolitik, Tourismuspolitik, Tourismusförderung, Förderungspolitik, Untersuchung, Freizeit, Fremdenverkehr

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Materialien zur Fremdenverkehrsgeographie; 17