Altlasten und ihre bauplanungsrechtliche Bewältigung - eine drängende und schwierige Aufgabe nach dem neuen Baugesetzbuch.
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1988
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Die Bewältigung der Altlasten durch Bodenkontaminationen früherer Industrie- und Gewerbestandorte und Deponien, die zum Teil überplant und überbaut sind, ist für die Städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Bauleitplanung eine gewältige Herausforderung der Kommunen und des Staates. Erstmals in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland hat das neue Baugesetzbuch eine Pflicht eingeführt, in den Flächennutzungsplänen und in den Bebauungsplänen erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Flächen zu kennzeichnen. Daraus ergeben sich schwerwiegende Folgerungen für den praktischen Vollzug des öffentlichen Planungs- und Baurechts: 1. Erarbeitung von abstrakten Bewertungsmaßstäben des Gefährdungspotentials von Bodenkontaminationen - TA Boden. 2. Erarbeitung von grundstücksbezogenen Altlastenkatastern mit sachverständiger Bewertung des Gefährdungspotentials nach bestimmten Kategorien und Prioritäten. 3. Erarbeitung von Sanierungs- und Nutzungskonzepten. 4. Kennzeichnung der Altlastenflächen in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und Darstellung oder Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung nach umweltrelevanter Abwägung. 5. Umsetzung der erarbeiteten städtebaulichen Planung. 6. Ausweisung von Flächen zur Beseitigung von Sonderabfällen. 7. Klärung von Entschädigungsansprüchen und Haftungen für die Gemeinden aus Altlasten.
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 119(1988), Nr.20, S.617-622