Wettbewerbsbegründende Durchleitungen in der Elektrizitätswirtschaft. Richtlinienkonforme Durchsetzbarkeit nach deutschem Recht.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/3584

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Zusammenfassung

Wettbewerb auf dem Strommarkt setzt effektive Netzzugangsregelungen voraus. Der deutsche Gesetzgeber hat sich 1998 diesbezüglich für ein Nebeneinander von allgemeiner kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht und sektorspezifischen Regelungen entschieden. Diese Entscheidung wird, ausgehend von der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, einer kritischen Überprüfung unterzogen. Eine ausführliche Analyse der BGH-Rechtsprechung belegt, dass bereits das allgemeine kartellrechtliche Behinderungsverbot eine den wettbewerbsbezogenen Anforderungen der Richtlinie entsprechende Durchsetzung wettbewerbsbegründender Durchleitungen gewährleistet. Das Missbrauchsbeispiel der Netzzugangsverweigerung hat in erster Linie klarstellende Funktion. Unter wettbewerbsbezogenen Aspekten erweist sich die sektorspezifische Regelung daher als überflüssig. Eine wenn auch unter dem Aspekt der Richtlinienkonformität zweifelhafte Bedeutung kommt ihr lediglich unter dem Gesichtspunkt der gemeinwohlorientierten fakultativen Richtlinienvorgaben zu. Die gesetzgeberische Entscheidung befrachtet die Missbrauchsaufsicht letztlich mit ihr wesensfremden Elementen. difu

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382 S.

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Ökonomie und Recht globaler Netze - Energie - Information - Verkehr; 4