BauGB § 34 Abs. 1. BVerwG, Beschluß v. 28.09.88 - Az. 4 B 175.88 - OVG Saarlouis.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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RE

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Zusammenfassung

Ob sich ein Vorhaben im Hinblick auf seinen Standort in seine Umgebung einfügt, hängt nicht von den Grenzen des Baugrundstücks ab. Auf die Grundstücksgrenzen kommt es im Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht an. Dies ist nicht nur für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich allgemein anerkannt, sondern auch für die Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Für den Begriff der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", gilt es nicht anderes. (rh)

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Schlagwörter

Bebauungsplan, Baugrundstück, Grenze, Rechtsprechung, Bauvorhaben, Grundstücksfläche, Einfügung, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bebauungsplanung

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 12(1989), Nr.1, S.39, Lit.

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Bebauungsplan, Baugrundstück, Grenze, Rechtsprechung, Bauvorhaben, Grundstücksfläche, Einfügung, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bebauungsplanung

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