Erweiterung Wochenendhaus; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5. BVerwG, Beschluß v. 13.09.88 - Az. 4 B 155.88 - VGH München.
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1989
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IRB: Z 1585
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§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist auf Wochenendhäuser nicht anwendbar. Die Erweiterung eines Wohnhauses ist nur dann angemessen im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB, wenn sie gerade der Wohnraumversorgung der Familienangehörigen dient. Von einer im Verhältnis zum vorhandenen Wohngebäude unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessenen Erweiterung kann dann keine Rede mehr sein, wenn eine vorhandene Fläche von 134 qm auf 250 qm vergrößert werden soll und das Haus zusätzlich ein ausgebautes Dachgeschoß erhalten soll. (rh)
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Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.2, S.77-78, Lit.