Dienstrechtsreformgesetz 1997 - ein Verfassungsverstoß? Teilzeit und Leistungsgesichtspunkte.

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Aachen

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ZLB: 2002/289

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DI

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Abstract

Die Arbeit überprüft das Dienstrechtsreformgesetz von 1997 hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den grundgesetzlichen Bestimmungen des Art. 33 Abs. 2-5 GG und befasst sich dabei insbesondere mit der Verfassungsgemäßheit der Rechtsinstitute der voraussetzungslosen Einstellungsteilzeit, der Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen und der Übertragung von Führungsämtern auf Zeit. Der Autor stellt fest, dass die sowohl die familienpolitisch als auch die arbeitsmarktpolitisch motivierten gesetzlichen Teilzeitregelungen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sind, und auch die voraussetzungslose Antragsteilzeit - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - legitimiert ist, da sie einem institutionellen Erfordernis entspricht. Darüber hinaus ergibt die Begutachtung der Dienstrechtsreform, dass die Möglichkeit, Führungspositionen auf Zeit zu vergeben, verfassungskonform ist. Abschließend wird festgehalten, dass das vom Gesetzgeber geschaffene Leistungszulagen- und Leistungsprämiensystem den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums entspricht. goj/difu

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VIII, 189 S.

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