Reform der Baunutzungsverordnung -BauNVO-. Ergebnisse der Umfrage sowie Bericht über die Expertentagung am 3. u. 4. Dezember 1987 in Sankt Augustin zum Thema "Ist die Baunutzungsverordnung novellierungsbedürftig?"

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1988

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SEBI: 89/3771

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Mit Inkrafttreten des Baugesetzbuches ist es erforderlich geworden, die Baunutzungsverordnung der neuen Gesetzeslage anzupassen. Die Bundesregierung hat deshalb die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode die Baunutzungsverordnung zu novellieren. Mit ihren Festsetzungen und Richtwerten beeinflußt die Baunutzungsverordnung unmittelbar das Planungs- und Baugeschehen und steuert damit eine Vielzahl von Investitionsentscheidungen. Auf Grund dieser Zusammenhänge lohnt es sich, vor einer Novellierung genau zu prüfen, was die bisherige Baunutzungsverordnung leistet, welche Paragraphen wirkungsvoller gestaltet und welche gestrichen werden sollten. Das Institut für Kommunalwissenschaften der Konrad-Adenauer-Stiftung hat diese Thematik aufgegriffen. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung wurden umfassende Antworten und Stellungnahmen von Verwaltungsmitgliedern aus etwa 1.200 Städten, Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken ausgewertet. Anfang Dezember 1987 wurden die Befragungsergebnisse anläßlich einer Tagung intensiv mit Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kammern und Verbänden erörtert. difu

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Köln: Deutscher Gemeindeverlag (1988), VIII, 181 S., Tab.

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Aufgaben der Kommunalpolitik; 3

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