Schutz der Bevölkerung bei größeren Strahlenunfällen, Grundsätze für die Planung.
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SEBI: 89/1926
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S
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Abstract
In einer Unfallsituation sind Strahlenquellen, die zu einer Exposition führen, definitionsgemäß nicht unter Kontrolle, so daß das von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP empfohlene System der Dosisbegrenzung - Rechtfertigung, Optimierung, Grenzwerte - mit Ausnahme der Optimierung nicht mehr anwendbar ist. Vielmehr ist bei Unfällen die sich hieraus ergebende Strahlenexposition durch Maßnahmen in ihrem Ausmaß soweit einzuschränken, daß akute Strahlenschäden sowie Strahlenspätschäden einzelner und der Allgemeinheit vermieden bzw. begrenzt werden. Hierbei ist zwischen Nutzen und Schaden einer Maßnahme abzuwägen, d. h., die Verringerung der Dosis und damit des Strahlenrisikos, die sich aus einer Maßnahme ergeben würde, ist mit der Erhöhung des Risikos zu vergleichen, die diese Maßnahme mit sich brächte. Auf der Grundlage dieses Konzeptes hat die ICRP Maßnahmen empfohlen, die als Leitlinien dem Schutz der Bevölkerung in Unfallsituationen dienen können. difu
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Strahlenbelastung, Radioaktivität, Strahlenschutz, Bevölkerung, Maßnahmenkatalog, Zivilschutz, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialmobilität
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München: MMV (1988), 42 S., Tab.; Lit.
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Strahlenbelastung, Radioaktivität, Strahlenschutz, Bevölkerung, Maßnahmenkatalog, Zivilschutz, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialmobilität
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Bga-Schriften; 6