Der Rechtsschutz gegen fehlerhafte Beschlüsse im privaten Verbandsrecht.

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DE

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Münster

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ZLB: 2000/2589

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DI

Zusammenfassung

Bisher ist die Angreifbarkeit fehlerhafter Beschlüsse im privaten Verbandsrecht durch den Gesetzgeber nur unvollkommen geregelt. Lediglich im Aktienrecht stehen Tatbestände zur Verfügung, die eine Handlung gegen fehlerhafte Beschlüsse ermöglichen. Die Aktiengesellschaft spielt jedoch im Verhältnis zu Verbandsformen wie dem Verein, den Personenhandelsgesellschaften oder der GmbH in der heutigen Rechtswirklichkeit eine immer geringere Rolle. Daher ist eine Rechtsfortbildung auf diesem Gebiet sinnvoll. Im Vordergrund der Arbeit steht der gerichtliche Rechtsschutz gegen fehlerhafte Beschlüsse, d.h. es wird untersucht, ob insbesondere die aktienrechtliche Anfechtungsklage auch in den anderen Verbandformen anzuerkennen ist, und welche Besonderheiten im Klageverfahren und beim einstweiligen Rechtsschutz bestehen. In der Untersuchung geht es nur Beschlussmängelprobleme im privaten Verbandsrecht. Im Anschluss an eine kurze allgemeine Darstellung der privaten Rechtsverbände schließt sich eine Betrachtung der Rechtsformen an. Es folgt ein Überblick der aktuellen beschlussmängelrechtlichen Rechtslage um sodann eine beschlussmängelrechtliche Übereinstimmung in den Verbänden herauszustellen. kirs/difu

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XIX, 202 S.

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