Landwirtschaft und Naturschutz. Normative Regelungen eines ambivalenten Verhältnisses im Verfassungs-, Naturschutz-, Flurbereinigungs-, Raumordnungs- und Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaftsklauseln im Naturschutzrecht.
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1986
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SEBI: 88/2867
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Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz ist in den letzten Jahren zunehmend in das Zentrum der umweltpolitischen Diskussion gerückt. Dies ist auf ein erhebliches Konfliktpotential im Tatsächlichen zurückzuführen (u. a. Vervielfachung der Raum- und Bodennutzungsansprüche, Rationalisierungsdruck in der Landwirtschaft). Der Gesetzgeber hat zwar zur rechtsnormativen Auflösung dieses Spannungsverhältnisses im Naturschutzrecht, im Flurbereinigungsrecht, im Raumordnungs- und Fachplanungsrecht sowie im Bauplanungsrecht gewisse Regelungen bereitgestellt; das gesteigerte Bewußtsein über die Notwendigkeit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen hat jedoch bewirkt, daß allenthalben über Novellierungen des geltenden Rechts und entsprechende Ergänzungen zur besseren Auflösung dieser Konflikte nachgedacht wird. Hier sind z. B. die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, das Sondergutachten "Umweltprobleme der Landwirtschaft", das neue Baugesetzbuch und vor allem die derzeit aktuelle Diskussion um eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu nennen. chb/difu
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Heidelberg: v.Decker u.G.Schenck (1986), XXXVIII, 604 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Kiel 1985/86)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften; 8