Verhältnis der Zivilhaftungskonventionen für Atom- und Ölverschmutzungsschäden zur völkerrechtlichen Haftung.
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SEBI: 89/1058
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Zusammenfassung
Bei grenzüberschreitenden Atom- und Ölverschmutzungsfällen treffen zwei Haftungssysteme aufeinander: Zum einen die völkerrechtlichen Regeln über die Wiedergutmachung von Schäden, die ein Völkerrechtssubjekt einem anderen Völkerrechtssubjekt zufügt; zum anderen aufgrund internationaler Übereinkommen geschafffene Haftungsregime, welche eine sehr geschädigtenfreundliche Haftung des privat Verursachers gegenüber dem privaten Opfer vorsehen. Die Autorin gibt zunächst eine umfassende Darstellung der Voraussetzungen und Ausgestaltung beider Haftungssysteme unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Hinblick auf eine Anerkennung der Gefährdungshaftung im Völkerrecht. Im dritten Teil wird hierauf aufbauend das Hauptthema der Arbeit, nämlich das Verhältnis beider Haftungssysteme zueinander, untersucht. Diese Frage hat im Anschluß an die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl/UdSSR am 26. 4. 1986, als die Geltendmachung sowohl völkerrechtlicher als auch zivilrechtlicher Ansprüche erörtert wurde, unerwartete Aktualität erlangt. chb/difu
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Atomenergie, Ölverschmutzung, Umweltschaden, Umweltschutzrecht, Haftung, Haftungsrecht, Zivilrecht, Internationales Recht, Grenzüberschreitung, Energie, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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München: Florentz (1988), X, 370 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1987)
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Atomenergie, Ölverschmutzung, Umweltschaden, Umweltschutzrecht, Haftung, Haftungsrecht, Zivilrecht, Internationales Recht, Grenzüberschreitung, Energie, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Europarecht - Völkerrecht. Studien und Materialien; 18