Direkte Demokratie im parlamentarischen System. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, insbesondere zulässige und unzulässige Gegenstände von Bürgerbegehren.
Ergon
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Ergon
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Würzburg
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2001/2756
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
1995 wurden in Bayern Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Landkreisen und Gemeinden durch Volksentscheid in der Verfassung und den Kommunalgesetzen verankert. Anhand einer Erörterung von Art. 18 a Abs. 1 und Abs. 3 wird in der Arbeit untersucht, ob und wie sich wichtige und nach wie vor bestehende Probleme im rechtlichen Bereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bayern lösen lassen. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auch auf der Ebene von Bund und Ländern, da die Grenzen und Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, durch die das geltende Recht, insbesondere das Grundgesetz sowie die Landesverfassungen, direkte Demokratie im parlamentarischen System zulässt. goj/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
245 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften; 22