Der Treuhänder des Bauherrenmodells.
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1987
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ZZ
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SEBI: 89/2871
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Zusammenfassung
Seit Beginn der 70er Jahre gibt es in der BRD sogenannte Bauherrenmodelle: Bauwillige schließen sich mit anderen Bauwilligen zusammen, um gemeinsam ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Gebäude zu errichten. Meist werden so größere Bauvorhaben wie Eigentumswohnungen, Hotels oder Geschäftszentren realisiert. Die vom Initiator des Modells geworbenen Anleger tun sich über einen Treuhänder zu einer Bauherrengemeinschaft - in der Regel durch die Bildung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - zusammen, um gemeinsam Wohn- oder Geschäftszentren, meist zum Zwecke der späteren Vermietung, errichten zu lassen. Die Arbeit befaßt sich mit der Stellung des Treuhänders im Bauherrenmodell, vor allem im jeweiligen Treuhandverhältnis zum einzelnen Bauherrn, seinen Pflichten und der sich daraus ergebenden Haftung. vka/difu
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Schlagwörter
Bauherr , Bauherrenmodell , Treuhänder , Vertragsrecht , Steuerersparnis , Haftung , Zivilrecht , Steuer , Bebauung , Baurecht , Recht , Allgemein
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Hamburg: (1987), XXVIII, 220 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1987)
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Stichwörter
Bauherr , Bauherrenmodell , Treuhänder , Vertragsrecht , Steuerersparnis , Haftung , Zivilrecht , Steuer , Bebauung , Baurecht , Recht , Allgemein