Der Beauftragte für die biologische Sicherheit. Systematische Zuordnung unter besonderer Berücksichtigung des Gentechnikrechts.
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Campus-Druck
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DE
Erscheinungsort
Tübingen
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ZLB: 2001/2898
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DI
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Zusammenfassung
Im Jahr 1990 institutionalisierte der Gesetzgeber im Bereich des Gentechnikrechts die Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS). Diese Beauftragten bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Wer oder was sind BBS? Welche Aufgaben und Funktionen üben sie aus, wodurch wird ihre Rechtsstellung charakterisiert und worin liegt der Sinn und Zweck der BBS? Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Betriebsbeauftragten des Umwelt- und technischen Sicherheitsrecht werden untersucht, systematisiert und schließlich daraufhin hinterfragt, welche Absichten der Gesetzgeber mit ihrer Institutionalisierung verfolgt. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Ausgestaltung der BBS und wird als Rechtsfigur in Zusammenhang mit den bisherigen Betriebsbeauftragten gebracht und vor dem Hintergrund der Besonderheiten des Gentechnikrechts betrachtet. kirs/difu
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Seiten
VII, 277 S.