Der Beauftragte für die biologische Sicherheit. Systematische Zuordnung unter besonderer Berücksichtigung des Gentechnikrechts.
Campus-Druck
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1999
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Campus-Druck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Tübingen
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2001/2898
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Im Jahr 1990 institutionalisierte der Gesetzgeber im Bereich des Gentechnikrechts die Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS). Diese Beauftragten bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Wer oder was sind BBS? Welche Aufgaben und Funktionen üben sie aus, wodurch wird ihre Rechtsstellung charakterisiert und worin liegt der Sinn und Zweck der BBS? Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Betriebsbeauftragten des Umwelt- und technischen Sicherheitsrecht werden untersucht, systematisiert und schließlich daraufhin hinterfragt, welche Absichten der Gesetzgeber mit ihrer Institutionalisierung verfolgt. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Ausgestaltung der BBS und wird als Rechtsfigur in Zusammenhang mit den bisherigen Betriebsbeauftragten gebracht und vor dem Hintergrund der Besonderheiten des Gentechnikrechts betrachtet. kirs/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
VII, 277 S.