Die Rechtmäßigkeit der Pauschalierung einmaliger Leistungen für Kleidung, Wäsche und Schuhe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Stadt Offenbach. Rechtsgutachten.
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SEBI: 88/4693-4
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Die Stadt Offenbach beabsichtigte 1987 die Pauschalierung einmaliger Leistungen zum Lebensunterhalt für Kleidung, Wäsche und Schuhe an Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt mit 36,- DM monatlich. Das Rechtsgutachten stellt dar, daß der Sozialhilfeträger unter gewissen Voraussetzungen pauschalieren kann, wenn dem Bedarfsdeckungsprinzip und dem Individualisierungsprinzip ausreichend Rechnung getragen wird, dies aber aus Rechtsgründen nicht muß. cp/difu
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Schlagwörter
Bundessozialhilfegesetz, Leistung, Bekleidung, Pauschalierung, Rechtsgutachten, Sozialhilfe, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht
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Frankfurt: (1987), 31 S.
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Bundessozialhilfegesetz, Leistung, Bekleidung, Pauschalierung, Rechtsgutachten, Sozialhilfe, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht
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ISS-Paper; 29