Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampfrecht.
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1988
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SEBI: 89/1737
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Das Arbeitskampfrecht in der BRD ist, wie es sich uns heute darstellt, ganz überwiegend richterrechtlich geprägt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bildet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das zentrale Rechtmäßigkeitsmerkmal für Arbeitskampfmaßnahmen. Die Dissertation will einen Beitrag zu dieser Problematik leisten, wobei sich der Verfasser auf die wichtigsten Kampfmittel Streik und Aussperrung beschränkt. Um die Stellung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Arbeitskampfrecht unter wissenschaftlichen Kriterien auszuleuchten, behandelt er zunächst das Rechtsgebiet des Arbeitskampfrechts sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als allgemeinen Rechtsgrundsatz. Im Ergebnis wertet er den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur als Kriterium zur Exzeßkontrolle. vka/difu
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Berlin: Duncker und Humblot (1988), 180 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1987)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 93