La nouvelle reglementation thermique des batiments d'habitation. (Die neue Wärmeverordnung für Wohngebäude.)

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IRB: Z 1587

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Die neue thermische Wärmeverordnung von Frankreich wird hier im einzelnen vorgestellt; im Gegensatz zur Wärmeschutzverordnung von 1982 wurden die alten Koeffizienten "G" und "B" durch "GV" und "BV" ersetzt, außerdem der neue Koeffizient "C" eingeführt. Der Koeffizient "GV", der sich auf die Wärmeverluste bezieht, kann allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn das eingesetzte Heiz- bzw. Warmwasserversorgungssystem einem festgelegten "Referenzsystem" entspricht. Das neue Regelwerk lässt für die jeweiligen Baukonstruktion die Wahl zwischen dem Einsatz der drei möglichen Koeffizienten; es gibt aber auch eine Variante, in der nur die technisch-konstruktive Lösung bewertet wird und sich die rechnerische Verifikation erübrigt, zum Einsatz: Für 5 baukonstruktive Elemente - Besonnung, Heizungs- und Warmwassersystems, Lüftungstechnik, Fenster- und Außentürkonstruktion und Isolierung geschlossener Wandflächen - wurden dazu jeweils bestimmte Leistungsanforderungen aufgestellt. (kg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wärmeschutzverordnung, Koeffizient, Wärmeverlust, Konstruktion, Fenster, Besonnung, Lüftungstechnik, Wandkonstruktion, Wärmeschutz, Isolierung, Neufassung, Referenz, Konstruktionslösung, Qualitätsanforderung, Außentür, Versorgung/Technik, Wärme

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CSTB-Magazin (1988), Nr.14, S.17-20, Abb.;Tab.

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Wärmeschutzverordnung, Koeffizient, Wärmeverlust, Konstruktion, Fenster, Besonnung, Lüftungstechnik, Wandkonstruktion, Wärmeschutz, Isolierung, Neufassung, Referenz, Konstruktionslösung, Qualitätsanforderung, Außentür, Versorgung/Technik, Wärme

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