Tarifvertragliche Regelung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und Gestaltungsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien.

Baedorf, Oliver
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2001

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DE

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Bonn

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ZLB: 2001/2757

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DI

Abstract

Nachdem die Bedeutung des Begriffs der Arbeitszeit dargestellt ist, unternimmt der Autor die Prüfung der Zulässigkeit einer individualvertraglichen Verlängerung der durch Tarifvertrag verkürzten gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Es wird untersucht, auf welcher rechtlichen Grundlage die tarifliche Normsetzung beruht und unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung tarifliche Vereinbarungen - und damit auch Regelungen der Arbeitszeitdauer - Bestandteile der Individualarbeitsverträge werden. Es wird ausgeführt, in welche Normenkategorie im Sinne des Tarifvertragsgesetzes tarifliche Regelungen der Arbeitszeitdauer eingeordnet werden müssen. Darüber hinaus wird erörtert, ob die Arbeitsvertragsparteien an die tarifliche Vorgabe gebunden sind oder ob die Kollektivregelung einen Spielraum lässt, der es ermöglicht, die Arbeitszeit einzelvertraglich zu verlängern. Da es sich maßgeblich auf die Zulässigkeit einer einzelvertraglichen Arbeitszeitverlängerung auswirkt, ob und inwieweit man den Tarifparteien gestattet, Beschäftigungspolitik zu betreiben, wird die kontrovers geführte Diskussion um ein so genanntes "beschäftigungspolitisches Mandat" der Tarifparteien untersucht und auf die Bedeutung der Grundrechte für die tarifliche Normgebung und deren Einfluss auf die Zulässigkeit einer individualvertraglichen Arbeitszeitverlängerung eingegangen. Schließlich befasst sich der Autor mit den durch das ArbZG vornehmlich in § 7 geschaffenen tarifvertraglichen Regelungsmöglichkeiten, die sich auf die Dauer der gesetzlich höchstzulässigen täglichen Arbeitszeit auswirken. goj/difu

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XIX, 268 S.

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