Die Funktion der Grundrechte in Deutschland und in Israel. Eine rechtsvergleichende Studie insbesondere zur Berufsfreiheit im Verfassungsrecht der beiden Länder.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2001/2246

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DI

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1992 wurden in Israel erstmals zwei Grundrechte erlassen: Die Berufsfreiheit und die Menschenwürde, und sie erhielten nach zweijähriger Änderung ihre heutige gültige Fassung. Auch das Bestreben Israels ein Verfassungsgericht zu errichten ist größer geworden. Das israelische Verfassungsrecht befindet sich im Aufbau und wird von anderen Rechtssystemen besonders vom kanadischen und deutschen beeinflusst. Die Arbeit zeigt die Entwicklung der Verfassung und der Menschenrechte auf. Im Rahmen der Berufsfreiheit wird rechtsvergleichend auf Art. 12 des deutschen Grundgesetzes eingegangen. Bei der Rechtsprechung des Obersten Gerichts Israel werden u.a. Entscheidungen in Fällen der Kollision zwischen "öffentlichem Interesse" und "zentralen Menschenrechten der israelischen und nicht israelischen Bürger" wie z.B. den Palästinensern untersucht. Die Grundrechtskonkurrenzen im deutschen und israelischen Rechtssystem werden untersucht. Der Autor geht auf die Frage ein, ob der Staat Israel eine Verfassung benötigt, ob das Schrankensystem des israelischen oder des deutschen Verfassungsrechts vorzuziehen ist. kirs/difu

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XXIX, 219 S.

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