Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP. Konsequenzen für die fachliche Anforderung bei Straßenbauvorhaben.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1989
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 53
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Umweltschutzmaßnahmen werden in der EG als Anliegen hoher Priorität anerkannt. Richtlinien zur koordinierten Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Projekte sind deshalb von der EG 1985 erarbeitet worden. Straßenbauvorhaben erfordern ihrer Natur nach Eingriffe in ökologische Systeme und sind solchen Projekten zuzuordnen. Der vorliegende Artikel vermittelt durch Auszüge aus den Richtlinien einen Überblick über die EG-Planung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die EG-Mitgliedsstaaten sollten bis Juli 1988 Durchführungsbestimmungen für ihre Hoheitsgebiete erlassen. Verspätet wurde im Bundestag im Juni 1988 erst ein Entwurf zur Umsetzung eingebracht. (-z-)
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Straßen- und Tiefbau, 43(1989), Nr.1, S.17-19